Ohne impfung keine lohnfortzahlung

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nicht betroffen . 1 › Fachthemen › Coronavirus: Übersicht für Arbeitgeber. 2 Keine Lohnfortzahlung bei fehlender Corona-Impfung? Bei Verdienstausfällen wegen behördlich angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten. 3 Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt es also keine Rolle, ob Sie geimpft, geboostert oder ungeimpft sind. Solange keine. 4 Ungeimpfte in Quarantäne haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer jedoch nicht an Corona erkrankt ist, sondern lediglich in behördlich angeordnete Quarantäne muss, der hat als Ungeimpfter. 5 Ohne Impfung keine Entschädigung. Wer sich nicht impfen lässt, bekommt seit November keine staatliche Entschädigung mehr, wenn er in Quarantäne muss. Die hätte er nämlich mit einer Schutzimpfung vermeiden können (§ 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG). 6 Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten. 7 Von Problemen mit der Lohnfortzahlung, wenn jemand nach abgelehnter Impfung an Covid erkrankt ist, sei dem Verband nichts bekannt – weder von Arbeitgeberseite noch von Arbeitnehmerseite. 8 Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle. 9 Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. 10 Ungeimpfte haben keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei Quarantäne. Bei eigener Erkrankung bleibt es aber bei Lohnfortzahlung und. 11